Altautoverordnung 🚘︎

In den letzten Jahren sind ca. 2,3 Millionen Schrottfahrzeuge pro Jahr angefallen. Sie sollen nun einem umweltgerechten Rückgewinnungsprozeß zugeführt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Altautoverordnung die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Autos in Deutschland geschaffen. Auf freiwilliger Basis war dies nicht möglich gewesen.

Verwertungsnachweis ist Pflicht
Wer seit dem 1. April 1998 sein altes Fahrzeug endgültig stillegen möchte, muß bei seiner Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis vorlegen. Dieser Verwertungsnachweis sagt aus, daß das Altauto nach dem Stand der Technik recycelt und ordnungsgemäß verwertet wird. Soll das Fahrzeug zwar stillgelegt, aber nicht verwertet werden, so hat der Fahrzeughalter eine entsprechende Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle abzugeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wagen im Besitz des Halters bleibt - vielleicht als Sammlerstück oder für eine längerfristige Reparatur. Die neue Verordnung bringt eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren mit sich. Die Gebühr bei der Stillegung erhöht sich um 5 € (vormals 10 DM) - sofern der Verwertungsnachweis gleich mitgeliefert wird. Fehlt der Verwertungsnachweis, werden 10 € (20 DM) fällig. Begründung ist der höhere Verwaltungsaufwand. Die Verwertungsnachweise werden von Kraftfahrzeugwerkstätten oder Verwertungsbetrieben ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, daß diese nach der Altautoverordnung anerkannt sind. Dabei kann der Fahrzeughalter frei wählen, ob er sein altes Auto bei einem Kfz-Betrieb oder direkt bei einem Verwerterbetrieb abgibt. Experten schätzen die Kosten für die umweltgerechte Demontage und Entsorgung derzeit auf ca 250 -350 €. Einen Teil dieser Kosten werden die Betriebe sicherlich auf den letzten Besitzer umlegen. Beim Fahrzeugwechsel entstehen somit zusätzliche Kosten.

Angebot für Neukäufer
Für den Käufer eines Neuwagens gibt es eine Ausnahme. Autos, die nach dem 01.04.98 erstmals zugelassen werden, nehmen die Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen zukünftig kostenlos zurück - sofern sie bei der Entsorgung nicht älter als 12 Jahre alt sind. Dazu haben sie sich in einer gemeinsamen Erklärung verpflichtet. Gleichzeitig hat sich die Autobranche freiwillig verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren eine flächendeckende Infrastruktur für die Rücknahme der anfallenden Altautos aufzubauen. Die Annahmestellen sollen in "zumutbarer Entfernung" für den Autobesitzer liegen. Welche Anforderungen werden an die Betriebe gestellt.

Annahmestelle
Annahmestellen sind in der Regel Kfz-Werkstätten oder die Verwerterbetriebe selbst. Die Kfz-Werkstatt bzw. das Autohaus wird bei Inzahlungnahme eines Altfahrzeuges den Verwertungsnachweis ausstellen. Hierfür muß der Betrieb von der zuständigen Innung als Annahmestelle anerkannt sein. Das Altfahrzeug kann dann endgültig stillgelegt werden. Es ist anzunehmen, daß kundenfreundliche Kfz-Betriebe die Abmeldeprozedur für ihre Kunden übernehmen. Kfz-Betriebe, die Annahmestelle sind, dürfen das Altfahrzeug nur annehmen und auf einer genehmigten Fläche zwischenlagern. Sie müssen das Fahrzeug dann an einen zertifizierten Verwerterbetrieb weitergeben.

Verwerterbetriebe
Moderne Autoverwerterbetriebe sind regelrechte Produktionsstraßen - nur in umgekehrter Reihenfolge. Die Fahrzeuge werden am Band demontiert, die Betriebsstoffe wie Kraftstoff, Öle, Kühlwasser und Scheibenwaschwasser werden getrennt abgelassen und in Behältern gesammelt. Diese Demontage und Trockenlegung erfolgt in Handarbeit. Einerseits werden hier neue Arbeitsplätze geschaffen, andererseits sind diese Verfahren sehr kostenintensiv. Die demontierten Teile werden zur Weiterverarbeitung in Containern für Kunststoffe, Glas, Metall, Reifen etc. gesammelt.
Intakte Teile der Karosserie, Gläser, Scheinwerfer sowie komplette Motoren und Getriebe können die Betriebe als Gebrauchtteile verkaufen. Die großen Verwertungszentren halten entsprechende Lagerkapazitäten für diese Teile vor. Mercedes Benz hat in Stuttgart-Untertürkheim ein eigenes Altteilezentrum eingerichtet - natürlich nur für Mercedes-Altfahrzeuge. Über Internet können Interessierte Mercedes-Teile unter der Adresse <www.mbatc.de> online bestellen. Ausgedient hat der Schrottplatz für Autos im herkömmlichen Sinne. Neue und moderne Verwerterbetriebe erfüllen die hohen Anforderungen bei den Umweltauflagen, so daß einer Zertifizierung nichts im Wege steht. Herkömmliche Schrottplätze müssen kräftig investieren, um die Umweltauflagen einzuhalten - oder schließen. Die Erst-Zertifizierung erfolgt durch Sachverständige nach § 5 Altautoverordnung. Die Zertifizierung muß danach im jährlichen Rhythmus erneut durchgeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, daß der Betrieb die Umweltauflagen einhält.

AGF GEBRAUCHTE AUTOTEILE

Erlenhofstrasse 9
50735 Köln


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